KOSTENÜBERNAHME

 

  • Gesetzliche Krankenversicherung: die Kosten für eine Behandlung werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Bitte denken Sie an Ihre gültige Gesundheitskarte, eine Überweisung ist nicht erforderlich. 
  • Private Krankenversicherung: die Kosten für Ihre Behandlung werden in der Regel durch Ihre Private Krankenversicherung erstattet. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung über die Kostenübernahme, den Leistungsumfang und die notwendigen Formulare bei Ihrer Privaten Krankenversicherung. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
  • Beihilfe: ein Teil der Kosten wird in der Regel durch die Beihilfe erstattet. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die Kostenübernahme und lassen Sie sich die notwendigen Formulare zusenden. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
  • Selbstzahler: es besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen. Bitte informieren Sie mich vorab. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).