Private Krankenversicherung: die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in der Regel durch Ihre Private Krankenversicherung übernommen. Erkundigen Sie sich am besten
vorab bei Ihrer Krankenkasse, welche Bedingungen für Ihren abgeschlossenen Vertrag gelten. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherung: die Kosten für eine Behandlung werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn Sie Ihre gültige Gesundheitskarte vorlegen.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Selbstzahler: wenn Sie z.B. die Formalitäten mit Ihren Krankenkassen umgehen möchten,besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten selbst zu tragen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).